ANTRAG AUF ERHALT EINER ERLAUBNIS ZUR VERBRINGUNG/ AUSFUHR VON WAFFEN INS AUSLAND

Export in alle EU-Länder. Ganz einfach.

 

Füllen Sie das beiliegende Formular aus. Lassen Sie es von der zuständigen Behörde in Ihrem Land bestätigen und senden Sie es gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses oder Ausweises an unsere Adresse. Den Rest erledigen wir! 

  • Kopie des Personalausweises des Käufers vorder/rückseite 
  • Zahlungsnachweis (Überweisung/Einzahlung) 
  • Kopie des Jagdscheins für die laufende Jagdsaison (Jäger) 
  • Kopie der Schießsportlizenz für das laufende Jahr oder, je nach Art und Kaliber der Waffe, 
  • Nachweis der zuständigen Provinzregierung bzw. Präfektur (Schießsport) 
  • Vorherige Genehmigung gemäß Artikel 11.4 der EU-Richtlinie 91/477/EWG vom 18. Juni 1991; 
  • Formular ausfüllen ‘Antrag auf Erhalt einer Erlaubnis zur Verbringung/Ausfuhr von Waffen ins Ausland’ 

 

Kontaktieren Sie uns bei Fragen, wir helfen Ihnen gerne beim ausfüllen der Dokumente. 

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